Regelung durch das Arbeitsschutzgesetz

Regelung durch das Arbeitsschutzgesetz

DAS ARBEITSSCHUTZGESETZ (ARBSCHG)

regelt für alle Tätigkeitsbereiche die grundlegenden Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers, die Pflichten und die Rechte der Beschäftigten sowie die Überwachung des Arbeitsschutzes nach diesem Gesetz durch die zuständigen staatlichen Behörden. Zentrales Element ist die Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung).

Das Arbeitsschutzgesetz wird konkretisiert durch zahlreiche Verordnungen (z.B. Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsstättenverordnung, Gefahrstoffverordnung), die wiederum durch technische Regeln spezifiziert werden. Zudem geben die Berufsgenossenschaften Anweisungen in Form von DGUV Vorschriften (früher: Unfallverhütungsvorschriften) heraus.
Sie als Arbeitgeber*in haben nach diesem die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und zu verbessern. Hierzu müssen die Gefährdungen am Arbeitsplatz beurteilt werden. Die Gefährdungsbeurteilung bildet die Grundvoraussetzung, um zielgerichtete, wirksame und kostengünstige Arbeitsschutzmaßnahmen durchführen zu können. Der Arbeitgeber muss die Beschäftigten über die Gefährdungen und erforderlichen Schutzmaßnahmen unterweisen.
Ihre Beschäftigten haben ihrerseits die Pflicht, die Arbeitsschutzanweisungen umzusetzen, dafür Sorge zu tragen, dass durch ihre Tätigkeit andere nicht gefährdet werden und festgestellte Mängel, die die Gesundheit gefährden können, dem Arbeitgeber unverzüglich zu melden.

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