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Regelung durch das Arbeitsschutzgesetz

DAS ARBEITSSCHUTZGESETZ (ARBSCHG) regelt für alle Tätigkeitsbereiche die grundlegenden Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers, die Pflichten und die Rechte der Beschäftigten sowie die Überwachung des Arbeitsschutzes nach diesem Gesetz durch die zuständigen staatlichen Behörden. Zentrales Element ist die Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung). Das Arbeitsschutzgesetz wird konkretisiert durch zahlreiche Verordnungen (z.B. Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsstättenverordnung, Gefahrstoffverordnung), die wiederum durch technische…